Nachdem auf der Hamburger Deponie Georgswerder seit 1974 keine Sonderabfälle mehr angenommen worden waren, bestand ein Bedarf an Deponiekapazität für die Entsorgung der Filterstäube aus den Müllverbrennungsanlagen der Regionen Hamburg und Schleswig-Holstein. Vor dem Hintergrund der zunehmend unsicherer werdenden Sonderabfallentsorgung in den 70er Jahren galt es, für Hamburg und Schleswig-Holstein eine Alternative zu finden. In einem landesweiten Suchverfahren wurde die ehemalige Tongrube in Rondeshagen ausgewählt. Wichtiger Aspekt war, dass Ton als Untergrund für Deponien aufgrund seiner Undurchlässigkeit eine natürliche Schutzschicht für das darunter liegende Grundwasser bildet.
Eingelagert wurden Filterstäube und Aschen aus Müllverbrennungsanlagen sowie mineralische Abfälle aus dem produzierenden Gewerbe und aus Sanierungsmaßnahmen.
Gemäß der aktuellen abfallrechtlichen Terminologie werden auf der SAD Rondeshagen grundsätzlich "gefährliche Abfälle" gelagert. Der Begriff "Sonderabfälle" wird umgangssprachlich verwendet und bezeichnete früher Abfälle, die nicht auf Hausmülldeponien abgelagert werden durften. Zu den gefährlichen Stoffen, die in den Abfällen enthalten sein können, zählen Arsen und Schwermetalle wie beispielsweise Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink, aber auch organische Schadstoffe wie PCB oder Dioxine und Furane, deren Konzentrationen jedoch unterhalb der in der POP-Verordnung festgelegten Schwellenwerte liegen.
Die SAD Rondeshagen hat immer nur Abfälle angenommen, für die sie zugelassen ist. Dabei sind die bundesweit geltenden gesetzlichen Vorgaben beachtet worden. So musste bei der Anlieferung ein von der SAD abgezeichneter Entsorgungsnachweis sowie ein vollständig ausgefüllter Begleitschein vorgelegen haben. Außerdem musste der Transporteur eine gültige Transportgenehmigung besitzen. Im Rahmen der Deklarationsanalyse führen unabhängige Institute gemäß Anhang 4 der Deponieverordnung eine Analyse der Abfälle durch. Der Analysebericht ist dem Entsorgungsnachweis beigefügt. Darüber hinaus hat die SAD Rondeshagen von jeder Lieferung Rückstellproben gezogen. Von jeder pro Monat und pro Erzeuger angelieferten Abfallart wurde durch ein unabhängiges Labor stichprobenartig eine Rückstellprobe analysiert und so die vorgelegte Deklaration des Abfalls überprüft.
Neben den behördlichen und den eigenen Kontrollen werden regelmäßig Überwachungen von qualifizierten Unternehmen durchgeführt. Hierzu gehören neben den diskontinuierlichen Untersuchungen des Abfalls kontinuierliche Messungen der Temperatur und des Setzungsverhaltens des Deponiekörpers sowie der Qualität des Grundwassers und des Oberflächenwassers.
Durch zusätzliche Schutzmaßnahmen, die weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen (Einhausung der Deponieabschnitte, doppelte Oberflächenabdichtung, Kontrollen etc.) gewährleistet die SAD Rondeshagen ein Höchstmaß an Sicherheit. Ein Beleg für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist, dass die Auswertung aller Messergebnisse keine Beeinträchtigung der Umwelt durch den Betrieb der Deponie erkennen lässt.
Grundsätzlich unterliegt die Deponie Rondeshagen nicht der Störfallverordnung.
Bei der Deponie sind keine betriebsbedingten, massiven und umweltrelevanten Störfälle – wie sie z. B. bei der chemischen Industrie vorkommen können – zu erwarten. Um mögliche Störungen des Regelbetriebs zu verhindern, hat die GBS eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. So nahm die SAD Rondeshagen beispielsweise ausschließlich mineralische Abfälle an. Bei dieser Art von Abfällen entstehen keine relevanten biologischen Abbauprozesse im Deponiekörper. Durch den gezielten Einbau des Deponieguts in dünnen Schichten finden zudem keine unerwarteten chemischen und physikalischen Prozesse statt. Es kommt nicht zur Bildung umweltgefährdender Gase und es besteht auch praktisch keine Explosions- oder Brandgefahr. Außerdem treten nur sehr geringe Setzungen auf und durch die Einhausung gibt es auch keinen nennenswerten Sickerwasseranfall. Die ergriffenen Schutzmaßnahmen sorgen für maximale Sicherheit.
Nein. Strenge Schutzvorkehrungen wie die Auflage, Abfälle nur staubfrei durchfeuchtet oder verpackt anzuliefern, die zusätzliche Befeuchtung beim Entladen und nach der Einlagerung sorgen dafür, dass keine Partikel in die Umwelt gelangen. Zudem wurden die Kippstellen so konzipiert , dass die anliefernden Fahrzeuge nicht mit den Abfällen in Berührung kamen und somit keine Partikel verschleppen konnten. Das wurde durch Messungen innerhalb und außerhalb der Deponie bestätigt.
Ein wirksames Abdichtungssystem verhindert ein Eindringen von Schadstoffen in den Boden und ins Grundwasser. Durch regelmäßige Kontrollen wird überprüft, dass keine Verunreinigungen von Boden und Grundwasser entstehen. Allerdings sind Boden und Grundwasser im Bereich des Standortes aufgrund früherer Tätigkeiten in gewissem Umfang anthropogen vorbelastet. Emissionen wie Gase oder starke Gerüche sind aufgrund der Beschaffenheit der Abfälle ebenfalls auszuschließen.
Neben regelmäßigen eigenen und behördlichen Kontrollen sowie Fremdüberwachungen – von der Anlieferung bis zur Nachsorge – gehören die Basis- und Oberflächenabdichtung sowie die vollständige Einhausung zu den zentralen Schutzvorkehrungen.
Hinzu kommen diverse Arbeitsschutzmaßnahmen.
Die Messwerte aus der Deponieüberwachung werden regelmäßig sowohl dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) als auch dem Kreis Herzogtum-Lauenburg zur Kontrolle übergeben.
Die GBS erwirtschaftete aus dem Betrieb der Deponie auch die für ihre Rekultivierung und Nachsorge erforderlichen Mittel. Sollten diese Mittel wider alle Erwartungen für die Nachsorge nicht ausreichen, bleiben die Gesellschafter der GBS in der Pflicht, im Bedarfsfall weitere Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die Abschnitte (Polder) III bis VII der Deponie sind stillgelegt und bereits rekultiviert.
Seit Ende 2016 ist auch der letzte Betriebsabschnitt, der Polder Ia, verfüllt, so dass mit dem Ende der Einlagerung die Stilllegungsphase des letzten Betriebsabschnitts beginnen kann.
Während der Stilllegungsphase wird auch dieser Abschnitt rekultiviert, so dass danach ab Ende 2018 die Nachsorgephase der Deponie beginnen kann.
Im Rahmen der Stilllegung werden alle bis dahin noch in Betrieb befindlichen Polder abgedeckt und rekultiviert. Anschließend, während der Nachsorge ab 2018, stellen die langfristige Betreuung der Deponie und umfassende regelmäßige Kontrollen (Temperatur, Sickerwasser, Grundwasser, Setzungen etc.) sicher, dass sämtliche Umweltschutzauflagen eingehalten werden. Zudem wird die Grünfläche auf der Deponie kultiviert, um Baum- und Strauchbewuchs zu verhindern. Der Grüngürtel bleibt ebenso erhalten wie die Einzäunung und die Toranlage.
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