Die Sonderabfalldeponie Rondeshagen: Beispielhaft für ganz Deutschland

Die SAD Rondeshagen wurde als obertägige Sonderabfalldeponie im Sinne der Deponieverordnung betrieben. Sie war bis heute die einzige eingehauste Klasse III-Deponie in Deutschland – und nach aktuellem Kenntnisstand auch in Europa. Damit entsprach sie nicht nur den höchsten Baustandards in puncto Umweltschutz, sondern ging weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

 

Laut Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist eine Einhausung von Deponien generell nicht vorgesehen. Das gilt im Übrigen auch für Deponien in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Die GBS hielt diesen Aufwand zum Schutz der Umwelt von Anfang an für sinnvoll und erforderlich. Die Einhausung der Polder verhindert zum einen das Eindringen von Regenwasser in den Deponiekörper und zum anderen die Verbreitung von Partikeln über die Luft. So ist ein sicherer und regelkonformer Betrieb bei unterschiedlichsten Witterungsbedingungen gewährleistet.

 

Die GBS hat mit diesen Maßnahmen und Investitionen bereits vor 30 Jahren einen Sicherheitsstandard entwickelt, der bei vergleichbaren Deponien auch heute noch nicht erreicht ist.

 

Stand der Technik

Die Deponie wurde nach dem jeweiligen Stand der Technik und darüber hinaus gebaut. Gleiches gilt für die Errichtung der Oberflächenabdichtung, die den Vorgaben der Deponieverordnung (DepV) entspricht.

Genehmigung zur Entsorgung von Sonderabfällen

Die SAD Rondeshagen wurde nach Abfallgesetz mit Planfeststellungsbeschlüssen des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 03.04.1980 (Az: 32/0/105 A – Groß Weeden) sowie des Landesamtes für Wasserhaushalt und Küsten vom 23.03.1988 (LW 60 – 5271.7 GBS) und vom 27.10.1993 (LW 730 – 5270.40 – 6/53 – 103 GBS) genehmigt. Die Genehmigung wurde unbefristet erteilt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein.

 

Abfälle

Die Abfälle, die auf der Deponie eingelagert wurden, stammen aus industriellen und gewerblichen Prozessen, Abfallverbrennungsanlagen sowie aus Sanierungsvorhaben. Dabei handelte es sich unter anderem um industrielle Filterstäube, Filterkuchen und Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen sowie kontaminierte Böden und Rückstände aus Bodenbehandlungsanlagen. Die Abfälle stammen vor allem aus Hamburg und Schleswig-Holstein, aber auch aus anderen Bundesländern wie z. B. Niedersachsen, Bremen oder Nordrhein-Westfalen.

 

 

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